Kündigungsgrundschuld

Kündigungsgrundschuld
eine erst nach Kündigung fällige  Grundschuld. Mangels abweichender Vereinbarung ist die Grundschuld stets K. Kündigungsfrist für Eigentümer oder Gläubiger sechs Monate (§ 1193 I BGB).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Fälligkeitsgrundschuld — zu einem bestimmten Termin ohne Kündigung fällige, bis dahin unkündbare ⇡ Grundschuld (§ 1193 II BGB), wirkt nicht gegen gutgläubige Dritte. Gegensatz: ⇡ Kündigungsgrundschuld …   Lexikon der Economics

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