- Kündigungsgrundschuld
- eine erst nach Kündigung fällige ⇡ Grundschuld. Mangels abweichender Vereinbarung ist die Grundschuld stets K. Kündigungsfrist für Eigentümer oder Gläubiger sechs Monate (§ 1193 I BGB).
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Fälligkeitsgrundschuld — zu einem bestimmten Termin ohne Kündigung fällige, bis dahin unkündbare ⇡ Grundschuld (§ 1193 II BGB), wirkt nicht gegen gutgläubige Dritte. Gegensatz: ⇡ Kündigungsgrundschuld … Lexikon der Economics